Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Welche Maßnahmen passen, hängt von Vorkenntnissen, Rollen, eingesetzten Systemen, Verwendungszweck und Risiken ab. Art. 4 schreibt weder ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau noch ein Zertifikat oder einheitliches Kursformat vor; Trainings, Leitlinien und weitere Maßnahmen können intern dokumentiert werden.